Der Kneipp-Verein Merzig e.V. setzt sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf körperliche, seelische und sexuelle Unversehrtheit, auf Schutz, Förderung und Beteiligung.
Der Verein verfolgt eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber jeder Form von Gewalt, Grenzverletzung, Diskriminierung und Machtmissbrauch. Kinderschutz ist fester Bestandteil der Vereinsarbeit und wird von allen haupt- und ehrenamtlich Tätigen getragen.
2. Geltungsbereich
Dieses Kinderschutzkonzept gilt für:
alle Angebote des Kneipp-Vereins Merzig e.V.
alle Kinder und Jugendlichen (insbesondere im Rahmen der Kindersportschule sowie der Kinder- und Jugendarbeit)
alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden
Übungsleiter:innen, Projektleitungen, Honorarkräfte und Praktikant:innen
3. Begriffsverständnis & Formen von Gewalt
Der Verein versteht unter Gewalt:
körperliche Gewalt
seelische/psychische Gewalt
sexualisierte Gewalt
Vernachlässigung
digitale Gewalt (z. B. über soziale Medien)
strukturelle Gewalt (z. B. Machtmissbrauch, Ausgrenzung)
Auch Grenzverletzungen (z. B. abwertende Sprache, unangemessene Nähe) werden ernst genommen und nicht toleriert.
4. Prävention
4.1 Verhaltenskodex
Alle im Verein Tätigen verpflichten sich zu einem verbindlichen Verhaltenskodex, der u. a. umfasst:
respektvoller, wertschätzender Umgang
Wahrung persönlicher Grenzen
keine körperliche oder verbale Gewalt
Transparenz im Handeln
keine Einzelkontakte ohne Einsehbarkeit
verantwortungsvoller Umgang mit Nähe und Distanz
sensibler Umgang mit Fotos und Medien
Der Verhaltenskodex wird schriftlich anerkannt.
4.2 Personalauswahl & Qualifikation
sorgfältige Auswahl aller Mitarbeitenden
Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses bei haupt- und ehrenamtlich Tätigen mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen
verpflichtende Sensibilisierung zum Thema Kinderschutz
regelmäßige Fortbildungen (z. B. Prävention sexualisierter Gewalt) durch unsere externe Kinderschutzbeauftrage
4.3 Stärkung von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche werden:
über ihre Rechte informiert
ermutigt, Grenzen zu benennen
in Entscheidungen einbezogen
ernst genommen und gehört
Partizipation wird als wichtiger Schutzfaktor verstanden.
5. Beteiligung von Eltern und Sorgeberechtigten
transparente Information über Angebote und Abläufe
klare Ansprechpersonen
offene Kommunikation bei Fragen oder Unsicherheiten
Einbindung der Eltern als wichtige Schutzpartner
6. Beschwerde- und Meldewege
6.1 Interne Ansprechpersonen
Der Kneipp-Verein Merzig e.V. benennt mindestens zwei Kinderschutzbeauftragte (interne und externe Kinderschutzbeauftragte), die:
unabhängig ansprechbar sind
regelmäßig geschult werden
vertraulich arbeiten
Kontaktdaten werden allen Teilnehmenden, Eltern und Mitarbeitenden bekannt gemacht.
6.2 Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche
mündlich bei Vertrauenspersonen
anonym über Feedbackmöglichkeiten
altersgerechte Beschwerdeformate
Kinder und Jugendliche dürfen sich ohne Angst vor Konsequenzen äußern.
7. Vorgehen bei Verdachtsfällen
Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt:
Ruhe bewahren und ernst nehmen
Beobachtungen dokumentieren
Gespräch mit Kinderschutzbeauftragten
Keine Alleingänge
Einbindung externer Fachstellen, wenn erforderlich
Schutz des Kindes hat oberste Priorität
Der Verein orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben (§ 8a SGB VIII).
8. Kooperation mit externen Fachstellen
Der Kneipp-Verein Merzig e.V. arbeitet bei Bedarf zusammen mit:
Jugendämtern
Beratungsstellen
Fachstellen für Prävention sexualisierter Gewalt
Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen
9. Datenschutz & Medien
Fotos und Videos von Kindern und Jugendlichen nur mit schriftlicher Einwilligung
verantwortungsvoller Umgang mit Social Media
keine Veröffentlichung sensibler Informationen
Schutz der Privatsphäre hat oberste Priorität
10. Qualitätssicherung & Weiterentwicklung
regelmäßige Überprüfung des Kinderschutzkonzepts
Anpassung an neue Erkenntnisse und Anforderungen
Reflexion im Team
Einbindung von Rückmeldungen von Kindern, Eltern und Mitarbeitenden
11. Verankerung im Verein
Das Kinderschutzkonzept ist verbindlicher Bestandteil:
der Satzung bzw. Vereinsordnung
der Kinder- und Jugendarbeit
der Ausbildung und Begleitung von Mitarbeitenden
Alle Beteiligten verpflichten sich zur Einhaltung.
12. Inkrafttreten
Dieses Kinderschutzkonzept tritt mit Beschluss des Vorstands des Kneipp-Vereins Merzig e.V. in Kraft.