1. Selbstverständnis und Grundhaltung

Der Kneipp-Verein Merzig e.V. setzt sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen ein. Kinder und Jugendliche haben das Recht auf körperliche, seelische und sexuelle Unversehrtheit, auf Schutz, Förderung und Beteiligung.

Der Verein verfolgt eine Null-Toleranz-Haltung gegenüber jeder Form von Gewalt, Grenzverletzung, Diskriminierung und Machtmissbrauch. Kinderschutz ist fester Bestandteil der Vereinsarbeit und wird von allen haupt- und ehrenamtlich Tätigen getragen.

2. Geltungsbereich

Dieses Kinderschutzkonzept gilt für:

  • alle Angebote des Kneipp-Vereins Merzig e.V.
  • alle Kinder und Jugendlichen (insbesondere im Rahmen der Kindersportschule sowie der Kinder- und Jugendarbeit)
  • alle hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeitenden
  • Übungsleiter:innen, Projektleitungen, Honorarkräfte und Praktikant:innen

3. Begriffsverständnis & Formen von Gewalt

Der Verein versteht unter Gewalt:

  • körperliche Gewalt
  • seelische/psychische Gewalt
  • sexualisierte Gewalt
  • Vernachlässigung
  • digitale Gewalt (z. B. über soziale Medien)
  • strukturelle Gewalt (z. B. Machtmissbrauch, Ausgrenzung)

 

Auch Grenzverletzungen (z. B. abwertende Sprache, unangemessene Nähe) werden ernst genommen und nicht toleriert.

4. Prävention

4.1 Verhaltenskodex

Alle im Verein Tätigen verpflichten sich zu einem verbindlichen Verhaltenskodex, der u. a. umfasst:

  • respektvoller, wertschätzender Umgang
  • Wahrung persönlicher Grenzen
  • keine körperliche oder verbale Gewalt
  • Transparenz im Handeln
  • keine Einzelkontakte ohne Einsehbarkeit
  • verantwortungsvoller Umgang mit Nähe und Distanz
  • sensibler Umgang mit Fotos und Medien

Der Verhaltenskodex wird schriftlich anerkannt.

4.2 Personalauswahl & Qualifikation

  • sorgfältige Auswahl aller Mitarbeitenden
  • Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses bei haupt- und ehrenamtlich Tätigen mit regelmäßigem Kontakt zu Kindern und Jugendlichen
  • verpflichtende Sensibilisierung zum Thema Kinderschutz
  • regelmäßige Fortbildungen (z. B. Prävention sexualisierter Gewalt) durch unsere externe Kinderschutzbeauftrage

4.3 Stärkung von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche werden:

  • über ihre Rechte informiert
  • ermutigt, Grenzen zu benennen
  • in Entscheidungen einbezogen
  • ernst genommen und gehört

Partizipation wird als wichtiger Schutzfaktor verstanden.

5. Beteiligung von Eltern und Sorgeberechtigten

  • transparente Information über Angebote und Abläufe
  • klare Ansprechpersonen
  • offene Kommunikation bei Fragen oder Unsicherheiten
  • Einbindung der Eltern als wichtige Schutzpartner

6. Beschwerde- und Meldewege

6.1 Interne Ansprechpersonen

Der Kneipp-Verein Merzig e.V. benennt mindestens zwei Kinderschutzbeauftragte (interne und externe Kinderschutzbeauftragte), die:

  • unabhängig ansprechbar sind
  • regelmäßig geschult werden
  • vertraulich arbeiten

Kontaktdaten werden allen Teilnehmenden, Eltern und Mitarbeitenden bekannt gemacht.

6.2 Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche

  • mündlich bei Vertrauenspersonen
  • anonym über Feedbackmöglichkeiten
  • altersgerechte Beschwerdeformate

Kinder und Jugendliche dürfen sich ohne Angst vor Konsequenzen äußern.

7. Vorgehen bei Verdachtsfällen

Bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt:

    • Ruhe bewahren und ernst nehmen
    • Beobachtungen dokumentieren
    • Gespräch mit Kinderschutzbeauftragten
    • Keine Alleingänge
    • Einbindung externer Fachstellen, wenn erforderlich
    • Schutz des Kindes hat oberste Priorität 

 

Der Verein orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben (§ 8a SGB VIII).

8. Kooperation mit externen Fachstellen

Der Kneipp-Verein Merzig e.V. arbeitet bei Bedarf zusammen mit:

  • Jugendämtern
  • Beratungsstellen
  • Fachstellen für Prävention sexualisierter Gewalt
  • Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen

9. Datenschutz & Medien

  • Fotos und Videos von Kindern und Jugendlichen nur mit schriftlicher Einwilligung
  • verantwortungsvoller Umgang mit Social Media
  • keine Veröffentlichung sensibler Informationen
  • Schutz der Privatsphäre hat oberste Priorität

10. Qualitätssicherung & Weiterentwicklung

regelmäßige Überprüfung des Kinderschutzkonzepts

    • Anpassung an neue Erkenntnisse und Anforderungen
    • Reflexion im Team
    • Einbindung von Rückmeldungen von Kindern, Eltern und Mitarbeitenden

11. Verankerung im Verein

Das Kinderschutzkonzept ist verbindlicher Bestandteil:

  • der Satzung bzw. Vereinsordnung
  • der Kinder- und Jugendarbeit
  • der Ausbildung und Begleitung von Mitarbeitenden

Alle Beteiligten verpflichten sich zur Einhaltung.

12. Inkrafttreten

Dieses Kinderschutzkonzept tritt mit Beschluss des Vorstands des Kneipp-Vereins Merzig e.V. in Kraft.

Merzig, der 01.01.2025

Ort, Datum                                                    Vorstand Kneipp-Verein Merzig e.V.